Das Working-Holiday Visa soll es Reisenden ermöglichen sich mit Gelegenheitsjobs ihren Aufenthalt in Hongkong zu finanzieren und an Aus- oder Fortbildungskursen teilzunehmen. Hierdurch ist es dem Reisenden ebenfalls erlaubt bis zu 12 Monate nach der Einreise in Hongkong zu bleiben und jeweils bis zu 3 Monate für einen Arbeitgeber zu arbeiten.
Es gelten die folgenden Bedingungen für das Working-Holiday Visa:
- Der Antragsteller ist zwischen 18 und 30 Jahren
- Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft
- Erster Wohnsitz ist in Deutschland (hier kann man tricksen, da dies nicht geprüft wird)
- Der Reisepass ist noch mindestens 3 Monate nach Reiseende gültig
- Ein Nachweis über finanzielle Mittel von mehr als HDK 20000
- Ein Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung für den gesamten Zeitraum
- Die jährliche Quote für Deutschland ist auf 150 Working-Holiday Visas beschränkt
Folgende Dokumente sollten zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt abgegeben werden:
- Fotokopie des Reisepasses
- Kontoauszug oder etwas ähnliches aus dem die notwendigen finanziellen Mittel hervorgehen
- wichtig ist, dass der Kontoauszug auf Englisch ist, da ansonsten eine Beglaubigung durch einen Anwalt oder einen zertifizierten Translator gefordert wird (kostet meist mehr als 100 Euro)
- Fotokopie des (Rück-) Flugtickets oder ein Nachweis, der bezeugt das genug finanzielle Mittel für einen späteren Kauf der Tickets zur Verfügung stehen (d.h. wie unter 2.)
- Ein Scheck oder ein Bankdraft für die Bezahlung der Visa-Gebühr (HKD 160)
- bei der Abholung des Visums in Hongkong kann diese auch in Bar gezahlt werden